Mietrecht - Versicherungsrecht - Sozialrecht - Zwangsvollstreckungsrecht
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Mietrecht
Im Bereich Mietrecht vertreten wir Ihre Interessen sowohl als Mieter als auch als Vermieter. Wir unterstützen Sie als Vermieter, wenn Ihr Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Miete nicht zahlt und Sie eine Räumungsklage durchsetzen wollen. Gleiches gilt für den Fall der Kündigung des Mietverhältnisses. Ihre Interessen als Mieter vertreten wir z.B., wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen oder Ansprüche auf Mietminderung durchsetzen wollen wegen eines Mangels der Mietsache.
Versicherungsrecht
Typischerweise wird durch den privatrechtlichen Versicherungsvertrag der Versicherte verpflichtet, Beiträge als Prämien an die Versicherung zu zahlen, während diese für den Fall des Schadeneintritts die Regulierung übernimmt. Typische Bereiche des Versicherungsrechtes sind bspw. die Fahrzeugversicherung (sog. Kaskoversicherung), Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung im Bereich der Personenversicherung und Gebäude- und Hausratversicherung im Bereich der Sachversicherungen. Die Leistungspflicht knüpft sich dabei an die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Häufig kommt von der Versicherung der Einwand, dass bereits beim Antrag für die Versicherung falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden sind. Dies führt oft zur Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch die Versicherung. Wir vertreten Sie, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Sozialrecht
Sozialrecht betrifft soziale Sicherheit, also den Schutz vor den Folgen bestimmter „sozialer Risiken“, die jeden Einzelnen treffen können (insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Alter). Wir vertreten Sie, wenn Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt worden ist oder Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation nicht gebilligt werden. Wir vertreten Sie, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für ein bestimmtes Hilfsmittel oder eine bestimmte Therapie ablehnt. Wir vertreten Sie auch, wenn Ihre Pflegeversicherung Pflegegeld nicht bewilligt, weil Pflegebedürftigkeit verneint wird. Wir vertreten Sie auch, wenn Arbeitsunfälle von der gesetzlichen Unfallversicherung als solche nicht anerkannt werden oder Sie eine Anerkennung als Schwerbehinderter oder einen Grad der Behinderung erzielen wollen.
Zwangsvollstreckungsrecht
Wir leiten für Sie Mahnverfahren ein und beantragen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche den Erlass eines Mahnbescheides bzw. Vollstreckungsbescheides. Sofern Sie bereits einen Vollstreckungstitel besitzen, führen wir für Sie eine Zwangsvollstreckung durch, z.B. in Form des Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Auch einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) gegen den Schuldner stellen wir für Sie.
Wir vertreten Ihre Interessen auch im Bereich Reiserecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht u.ä.