Erbrecht
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Wer erbt?
Das Erbrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen verschiedenen Personen im Erbfall, also im Fall des Todes des Erblassers. Es können dann Probleme wegen der Erbfolge auftreten, die häufig wegen der in diesen Bereich hereinspielenden familiären Beziehungen untereinander schwierig zu lösen sind. Es geht im Regelfall zunächst um die Feststellung, wer Erbe geworden ist und woraus der Nachlass besteht. Die Frage, wer Erbe geworden ist, stellt sich z.B. dann, wenn mehrere Testamente (Verfügungen von Todes wegen) vorliegen oder die gesetzliche Erbfolge greift. Auch die Frage der Zuwendung eines Vermächtnisses, einer Auflage oder Bedingung kann Fragen aufwerfen. Auch ist zu prüfen, ob die Erbschaft auszuschlagen ist, wenn nämlich der Nachlass im Wesentlichen aus Schulden oder Nachlassverbindlichkeiten besteht. Auch kann vom Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden.
Pflichtteil
Weiterhin ist zu prüfen, ob es Pflichtteilsberechtigte gibt und ob dem Nachlass ggfs. Vermögenswerte hinzuzurechnen sind, die der Erblasser bereits vor dem Tod anderen Personen hat zukommen lassen. Auch gilt es zu prüfen, ob eine Vor- oder Nacherbschaft gegeben ist.
Wir beraten und verteten Sie im Bereich Erbrecht bei der Geltendmachung etwaiger Ihnen zustehender Auskunftsansprüche gegenüber Miterben und bei der Erbauseinandersetzung, also der Teilung des Nachlasses, mit anderen Erben. Hier sind dann auch zu erörtern Fragen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Auch kann geprüft werden, wer die Kosten der Beerdigung übernimmt und auch Grabpflegekosten.
Wir vertreten Sie auch bei der Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegenüber den Erben.
Wir helfen bei der Feststellung der gesetzlichen Erbfolge und beraten bei der Beantragung eines Erbscheins.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Bereich des Erbrechts vertreten wir Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, z.B. in Peine, Lehrte, Hannover, Braunschweig, Hildesheim, Celle usw.
Testament
Zur Vermeidung solcher Streitigkeiten beraten und unterstützen wir Sie vor Eintritt des Erbfalls bei der Errichtung eines Testaments z.B. auch eines Berliner Testaments (Ehegattenerbrecht) oder eines Erbvertrages. Nur dadurch können Sie nämlich sicher sein, dass Ihre individuellen Wünsche im Fall des Todes ordnungsgemäß beachtet werden. Dieses gilt insbesondere dann, wenn Sie die Regelungen, die nach dem Gesetz vorgeschrieben sind, vermeiden wollen, z.B. einer der möglichen Erben enterbt werden soll.
Generalvollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung
Wir helfen Ihnen auch bei der Errichtung einer Generalvollmacht, Betreungsvollmacht oder Patientenverfügung. Dadurch können Sie sicherstellen, dass im Fall einer erforderlich werdenden Betreuung z. B. infolge Krankheit Ihre Wünsche und Vorstellungen angemessen berücksichtigt werden.