Erbrecht

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Rechtsanwaltskanzlei Hahn § Grünewald, Peine - Erbrecht

 

 

 

 

Wer erbt?

Das Erbrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen verschiedenen Personen im Erbfall, also im Fall des Todes des Erblassers. Es können dann Probleme wegen der Erbfolge auftreten, die häufig wegen der in diesen Bereich hereinspielenden familiären Beziehungen untereinander schwierig zu lösen sind. Es geht im Regelfall zunächst um die Feststellung, wer Erbe geworden ist und woraus der Nachlass besteht. Die Frage, wer Erbe geworden ist, stellt sich z.B. dann, wenn mehrere Testamente (Verfügungen von Todes wegen) vorliegen oder die gesetzliche Erbfolge greift. Auch die Frage der Zuwendung eines Vermächtnisses, einer Auflage oder Bedingung  kann Fragen aufwerfen. Auch ist zu prüfen, ob die Erbschaft auszuschlagen ist, wenn nämlich der Nachlass im Wesentlichen aus Schulden oder Nachlassverbindlichkeiten besteht. Auch kann vom Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden.

Pflichtteil

Weiterhin ist zu prüfen, ob es Pflichtteilsberechtigte gibt und ob dem Nachlass ggfs. Vermögenswerte hinzuzurechnen sind, die der Erblasser bereits vor dem Tod anderen Personen hat zukommen lassen. Auch gilt es zu prüfen, ob eine Vor- oder Nacherbschaft gegeben ist.

Wir beraten und verteten Sie im Bereich Erbrecht bei der Geltendmachung etwaiger Ihnen zustehender Auskunftsansprüche gegenüber Miterben und bei der Erbauseinandersetzung, also der Teilung des Nachlasses, mit anderen Erben. Hier sind dann auch zu erörtern Fragen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Auch kann geprüft werden, wer die Kosten der Beerdigung übernimmt und auch Grabpflegekosten. 

Wir vertreten Sie auch bei der Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegenüber den Erben.

Wir helfen bei der Feststellung der gesetzlichen Erbfolge und beraten bei der Beantragung eines Erbscheins.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Bereich des Erbrechts vertreten wir Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, z.B. in Peine, Lehrte, Hannover, Braunschweig, Hildesheim, Celle usw. 

Testament

Zur Vermeidung solcher Streitigkeiten beraten und unterstützen wir Sie vor Eintritt des Erbfalls bei der Errichtung eines Testaments z.B. auch eines Berliner Testaments (Ehegattenerbrecht) oder eines Erbvertrages. Nur dadurch können Sie nämlich sicher sein, dass Ihre individuellen Wünsche im Fall des Todes ordnungsgemäß beachtet werden. Dieses gilt insbesondere dann, wenn Sie die Regelungen, die nach dem Gesetz vorgeschrieben sind, vermeiden wollen, z.B. einer der möglichen Erben enterbt werden soll.

Generalvollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung

Wir helfen Ihnen auch bei der Errichtung einer Generalvollmacht, Betreungsvollmacht oder Patientenverfügung. Dadurch können Sie sicherstellen, dass im Fall einer erforderlich werdenden Betreuung z. B. infolge Krankheit Ihre Wünsche und Vorstellungen angemessen berücksichtigt werden.


 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwältin Bärbel Hahn


 
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Sekretariat-Hahn
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  Ihre Ansprechpartner 

Bärbel Hahn, Fachanwältin für Arbeits- und ErbrechtRechtsanwältin Bärbel Hahn

Fachanwältin für Arbeits- und Erbrecht. Allgemeines Zivilrecht, Mietrecht, Sozailrecht, Versicherungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht.
 

Sekretariat Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Grünewald
 Sekretariat

 Frau Tanja Langenhan

Durchwahl  (05171) 790 90 - 80
Telefax:       (05171) 790 90 - 99 
 

 

Rechtsanwaltskanzlei Hahn § Grünewald, Peine - Kontakt

Bsp-Erbrecht
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Unsere Leistungen im Erbrecht anhand einiger Beispiele:

§ In einem gemeinsamen Testament haben sich Ihre Eltern gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Als Erben des zuletzt Versterbenden haben Sie eines oder mehrere Ihrer Geschwister bestimmt. Sie sind „enterbt“.


§ Sie haben mit anderen Personen gemeinsam ein Grundstück geerbt:
Der Nachlass (Grundstück) muss verwaltet und geteilt, Nachlassforderungen müssen geltend gemacht und Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Beerdigungskosten) erfüllt werden.


§ Einer Ihrer Verwandten ist gestorben. Ein Testament ist nicht vorhanden. Wer wird Erbe? Bedarf es eines Erbscheins?


§ Sie sind verheiratet, wohnen in einem Einfamilienhaus und haben mehrere Kinder. Ohne ein Testament bilden Ihr Ehepartner und Ihre gemeinsamen Kinder im Todesfall eine Erbengemeinschaft und müssen gemeinschaftlich handeln, was nicht immer leicht fällt.


§ Sie sind Unternehmer, verheiratet und haben mehrere Kinder. Ohne ein Testament geht das Unternehmen im Todesfall auf Ihre gesetzlichen Erben, also Ihren Ehepartner und Ihre Kinder über.


§ Sie sind mit einem Partner ausländischer Staatsangehörigkeit verheiratet und haben gemeinsame Kinder. Im Ausland befindet sich Grundbesitz. Ohne ein Testament gilt im Todesfall das Recht des Staates, dem der Verstorbene angehört. Die erbrechtlichen Regelungen unterscheiden sich in jedem Land.


§ Sie leben mit Ihrem Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Sie haben gemeinsames Eigentum, z.B. ein Haus. Ohne ein Testament wird Ihr Lebensgefährte nicht Erbe. Nach dem Gesetz erben die nächsten Verwandten.

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Wir sind für Sie da!

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