Familienrecht
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Finanzielle und soziale Aspekte
Das Familienrecht regelt das Zusammenleben der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Anläßlich einer Trennung oder Scheidung geht es häufig um Fragen zum Sorgerecht oder Umgangsrecht betreffend gemeinsamer Kinder, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung u.ä. Darüber hinaus geht es im Familienrecht um die gesetzlichen Vertretungsfunktionen, z.B. im Falle einer Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung.
Ehevertrag
Zur Vermeidung von Streitigkeiten kann vor oder während der Ehe ein Ehevertrag geschlossen werden. Nach einer Trennung kann zur Vermeidung teurer und langwieriger Gerichtsverfahren eine Trennungsvereinbarung geschlossen werden. Solche Verträge bereiten wir gerne nach Ihren Vorstellungen vor.
Trennung der Ehepartner
Anläßlich einer Trennung beraten wir Sie wegen der damit zusammenhängenden Fragen. Dies betrifft den Ablauf des Trennungsjahres und die Einreichung eines Scheidungsantrags, auch einer Härtefallscheidung. Wir beraten Sie auch wegen aller weiteren Fragen, z.B. der Geltendmachung von Unterhalt und die Beantragung staatlicher Leistungen wie Unterhaltsvorschuß, Regelungen zur elterlichen Sorge oder des Umgangs mit Kindern, Aufteilung des Hausrats oder Kündigung einer Mietwohnung. Auch bei Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz stehen wir an Ihrer Seite, z.B. wegen der Zuweisung der Ehewohnung nach einer Gewalttat.
Wir vertreten Sie auch im Rahmen einer sog. Online-Scheidung. Diese ist möglich, wenn nur die Scheidung ohne Folgesachen durchzuführen ist. In diesem Fall muß nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein, was Kosten spart. Außerdem kann man sich ggf Zeit sparen, da Besuche bei einem Anwalt im Regelfall nicht erforderlich sind und die Korrespondenz telefonisch oder per E-Mail abgewickelt wird.
Sollte es wegen eventueller Folgesachen anläßlich einer Trennung/Scheidung doch Streit geben, vertreten wir Sie gerichtlich bundesweit vor jedem Amts- oder Oberlandesgericht, z.B. Peine, Lehrte, Braunschweig, Burgdorf, Gifhorn, HIldesheim, Hannover, Celle, und auch außergerichtlich bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen betreffend Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseindersetzung, Hausratsteilung u.ä.
Wir erörtern mit Ihnen auch Fragen zur Übertragung von Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich, z.B. auch zur betrieblichen Altersversorgung, Riesterrente u.ä. Dieses kann aber auch betreffen die Frage der Abänderung von unrichtig gewordenen älteren Entscheidungen im Rahmen eines in der Vergangenheit durchgeführten Scheidungsverfahrens.
In Fragen des Sorgerechts oder Umgangsrechts helfen wir bei der Erzielung sachgerechter Lösungen im Interesse des Kindeswohls., z.B. auch betreffend Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wir beraten Sie auch zur Wahl der richtigen Steuerklasse nach einer Trennung, Fragen der steuerlichen Veranlagung und der steuerlichen Berücksichtigung von Scheidungskosten oder gezahltem Ehegattenunterhalt. Auch bei einer Vaterschaftsanfechtung oder Vaterschaftsfeststellung sind wir Ihnen behilflich.
Auch bei Verfahren mit Ausländerbeteiligung helfen wir Ihnen kompetent weiter. Dieses betrifft z.B. Fälle, in denen ein Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, da dann regelmäßig Fragen des Internatonalen Privatrechts zu prüfen sind.
Betreffend der in dem Verfahren entstehenden Kosten helfen wir Ihnen bei der Beantragung von Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe (früher Prozeßkostenhilfe). Entsprechende Formulare finden Sie unter dem Punkt "Downloads".