Arbeitsrecht
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Arbeitsvertrag
Das Arbeitsrecht hat sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht erhebliche Bedeutung. Dabei geht es nicht nur um Fragen des Kündigungsrechts, sondern auch vermehrt um die Regelungen der Arbeitsbedingungen in den Unternehmen.
Ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines Arbeitsvertrages begründet Rechte und Pflichten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Wir beraten und vertreten alle Beteiligte eines Arbeitsverhältnisses, also sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Unternehmer und Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände, freie Mitarbeiter und Selbstständige, in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Beratungs- und Vertretungsbedarf besteht schon bei der Anbahnung eines Arbeitsvertrages. Eine Frage, die sich für die beteiligten Vertragspartner stellt, ist, ob ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden soll. Es ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Befristung überhaupt möglich ist. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben regelmäßig außerdem Interesse daran, dass ihr Arbeitsvertrag Umstände regelt, die gesetzlich nicht geregelt sind, wie z.B. Zahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Auch geht es um Fragen des zu vereinbarenden Lohnes oder Gehalts, der Arbeitszeit, Überstunden, Nebentätigkeiten, Teilzeitarbeit u.ä.
Abmahnung
Wenn innerhalb des Arbeitsverhältnisses eine Abmahnung ausgesprochen wurde oder werden soll, besteht Beratungsbedarf über Aussichten und Konsequenzen im Fall von Störungen und Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis.
Kündigung des Arbeitsverhältnis
Natürlich besteht besonderer Beratungsbedarf im Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Es geht dann um die zu wahrenden Kündigungsfristen und die Form der Kündigung. Weiterhin ist zu prüfen die Frist, in der eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muß. Wir beraten Sie zu Aussichten und Konsequenzen bei drohenden ordentlichen und außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen.
Abfindungen
Außerdem beraten wir für den Fall, dass Ihnen für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zugesagt wurde. Wir prüfen in diesem Zusammenhang für Sie auch, ob die ggf. erforderliche Anhörung des Betriebsrates zu Fragen des Interessenausgleichs, Gleichbehandlung, Sozialplan uä erfolgt ist..
Wir vertreten Sie bundesweit in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren vor Arbeits- oder Landesarbeitsgerichten, z.B. Braunschweig, Hildesheim, Hannover usw.
Wir beraten auch zur Frage des Kündigungsschutzes bestimmter Personengruppen, z.B. werdende Mütter, Auszubildende, Schwerbehinderte usw.
Aufhebung des Arbeitsvertrages
Wir beraten Sie auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufhebungsverträgen zur einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, und sei es auch nur zur Vermeidung einer Kündigung. Während oder nach dem Arbeitsverhältnis beraten wir dann zur richtigen Erstellung eines Arbeitszeugnisses bzw zur Geltendmachung eines Zeugnisberichtigungsanspruchs. Außerdem beraten wir Sie auch z.B. zu Fragen betreffend Abfindung, Mobbing, Elternzeit, Betriebsübergang und Gleichbehandlung.
Bei Bedarf führen wir auch Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung wegen einer Deckungszusage für die anfallenden Kosten.
Suchbegriffe zum Arbeitsrecht: Abfindung – Abmahnung – Arbeitsvertrag – Vertrag – Arbeitszeit – Aufhebungsvertrag – Befristung – Betriebsrat – Betriebsübergang – Elternzeit – Gehalt – Lohn – Gleichbehandlung – Insolvenz – Interessenausgleich – Kündigung – Kündigungsschutzklage – Klage – Mobbing – Nebentätigkeit – Mutterschutz – Schwerbehinderung – Sozialplan – Teilzeit – Überstunden – Urlaub – Zeugnis – Scheinselbständigkeit