Zivilrecht - Vertragsrecht
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Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht
Das allgemeine Zivilrecht / Vertragsrecht umfasst alle Verträge zwischen mehreren Beteiligten, also Privatpersonen, Unternehmern oder Unternehmen. Hierunter fallen Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag oder ähnlichen Verträgen.
Wir vertreten Sie bundesweit vor jedem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht, z.B. in Peine, Lehrte, Hannover, Braunschweig, Burgdorf, Gifhorn, Hildesheim, Celle, zur Geltendmachung von Ansprüchen aus solchen Verträgen oder bei der Abwehr von Ansprüchen, die Ihnen gegenüber unberechtigterweise von der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden.
Werkvertragsrecht
Im Bereich Werkvertragsrecht vertreten wir Ihre Interessen als Unternehmer oder Handwerker, wenn z.B. der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung oder den Werklohn nicht zahlt oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen angeblicher Mängel geltend macht, obwohl Sie den Auftrag ordnungsgemäß erledigt haben. Ihre Interessen als Kunde oder Verbraucher vertreten wir, wenn z.B. der Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde und das Werk Mängel aufweist. Wir machen z.B. Ansprüche geltend auf Schadensersatz, Nachbesserung, Wandlung oder Minderung. Auch beraten wir Sie bei Fragen zu Gewährleistung, Haftungsausschluß u.ä.
Kaufverträge
Wir vertreten Sie selbstverständlich auch, wenn Sie einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und der Kaufpreis nicht gezahlt wird oder Sie die Ware trotz Bezahlung nicht oder nur mangelhaft erhalten.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, setzen wir uns auf Ihren Wunsch hin mit dieser in Verbindung wegen der Übernahme der Rechtsanwaltskosten.
Um Streitigkeiten zu verhindern, beraten wir Sie bei der Ausarbeitung eines individuellen Kaufvertrages, eines Werkvertrages, eines Mietvertrages, eines Pachtvertrages o.ä.
Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid
Wir leiten für Sie Mahnverfahren ein und beantragen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche den Erlass eines Mahnbescheides bzw. Vollstreckungsbescheides. Sofern Sie bereits einen Vollstreckungstitel besitzen, führen wir für Sie eine Zwangsvollstreckung durch, z.B. in Form des Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Auch einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) gegen den Schuldner stellen wir für Sie.
Wir vertreten Ihre Interessen auch im Bereich Versicherungsrecht, Reiserecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht u.ä.